Auf den ersten Blick erscheint der Name Appellation d’Origine Protégée (AOP) mit seinem Logo als zusätzliches Label. Für die Schweizerische Vereinigung der AOP-IGP ist jedoch der Begriff AOP als offizielles Zeichen zu betrachten, welches sowohl den Ursprung des Erzeugnisses garantiert als auch den Namen des Produktes schützt. In der Schweiz tragen 23 Lebensmittelprodukte die Bezeichnung AOP, davon sind 11 Käsesorten. Zu berücksichtigen ist, dass es von jeder Käsesorte verschiedene Variationen gibt, wie beispielsweise bio-zertifizierter Käse. Ausserdem kann je nach Herstellungsort (bsp. Alp, Berg) oder der Reifungsdauer unterschieden werden. Berner Alp- und Hobelkäse wird als eine Käsesorte angesehen.
Damit ein Lebensmittel vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). als AOP ausgezeichnet werden kann, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden. Zuallererst muss es ein Produkt sein, dass nach traditionellem Verfahren hergestellt wird und bereits über Generationen in der Ursprungsregion verankert ist. Im Weiteren muss garantiert sein, dass vom Rohstoff über die Verarbeitung bis zum Endprodukt sämtliche Produktionsschritte im jeweiligen geographischen Gebiet stattfinden. Die Produzenten müssen zwingend ein Pflichtenheft einhalten, welches von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle kontrolliert wird.
Die geschützte Ursprungsbezeichnung bringt mehrere Vorteile mit sich. Diese können wie folgt unterteilt werden:
Rechtliche Aspekte
- Die traditionelle geografische Bezeichnung wird geschützt.
- Unterstützung von Schweizer Spezialitäten, Stärkung der regionalen Wertschöpfung.
- Erhaltung von Kulturlandschaften
- Weiterbestehen von traditionellen Herstellungsmethoden
- Genuss von hochwertigen Lebensmittel